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GEMA: Die häufig
gestellte Frage
Die anfallenden GEMA-Gebühren für
Veranstaltungen gehen ausschließlich zu
Lasten des Veranstalters. Zahlt der
Veranstaltungsbetrieb eine GEMA
Pauschale?
Die GEMA-Gebühr ist vom Veranstalter zu
zahlen. Keine GEMA-Gebühr bei
privatem Hochzeitsfest.
Urteil vom AG München. AZ.: 161C
28978/00
Quelle: Ratgeber Recht.
Ob, wann oder warum Sie GEMA- Gebühren
zahlen müssen, darüber beraten wir Sie
gerne.
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