Gema

 

 

GEMA: Die häufig gestellte Frage

Die anfallenden GEMA-Gebühren für Veranstaltungen gehen ausschließlich zu Lasten des Veranstalters. Zahlt der Veranstaltungsbetrieb eine GEMA Pauschale?

Die GEMA-Gebühr ist vom Veranstalter zu zahlen. Keine GEMA-Gebühr bei privatem Hochzeitsfest.
Urteil vom AG München. AZ.: 161C 28978/00
Quelle: Ratgeber Recht.

Ob, wann oder warum Sie GEMA- Gebühren zahlen müssen, darüber beraten wir Sie gerne.